| 
    
        
            | 2. német  referenciafordítás |  
            | Der Europäsche Bürgerbeauftragte auf einen Blick
 |  
            | Haben Sie Probleme mit der EU-Verwaltung?  Wenden Sie sich an den Europäischen  Bürgerbeauftragten
 Wer ist er? 
            Die Institution des Europäischen Bürgerbeauftragten wurde  1992 vom Maastricht-Abkommen ins Leben gerufen. Das Europäische Parlament wählte  den ersten Bürgerbeauftragten im Jahre 1995. Seit 1. April 2003 bekleidet  Professor P. Nikiforos Diamandouros, ehemaliger griechischer nationaler  Bürgerbeauftragter die Position. 
 
 Was macht er? 
            Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht und meldet  Missstände in den Institutionen und Organen der Europäischen Gemeinschaft, wie  zum Beispiel der Europäischen Kommission, des Rates der Europäischen Union und  des Europäischen Parlaments. Nur der Gerichtshof und das Gericht erster Instanz  in deren Rechtsprechungstätigkeit fallen nicht in sein Mandat. Im allgemeinen  führt der Bürgerbeauftragte Untersuchungen auf Grund von Beschwerden durch,  jedoch kann er auch Untersuchungen aus eigener Initiative einleiten.  
 Wer kann sich beschweren, und wie? 
            Jeder Unionsbürger bzw. jede natürliche oder juristische  Person mit Wohnsitz bzw. satzungsgemäßem Sitz in einem EU-Mitgliedstaat kann  sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten per Post, Fax oder E-Mail beschweren.  Ein Beschwerdeformular ist im Büro des Bürgerbeauftragten erhältlich und kann  ebenso von der Webseite des Bürgerbeauftragten heruntergeladen werden.  
 Welchen Kompetenzbereich hat er? 
            Der Bürgerbeauftragte hat eine breite Untesuchungskompetenz.  Die Institutionen und Organisationen der Gemeinschaft müssen ihm die von ihm  verlangten Informationen liefern und ihm Zugang zu den betreffenden Akten  sichern. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, ihm alle Informationen  vorzulegen, die ihm bei der Klärung der Missstände in den Institutionen und  Organen der Gemeinschaft hilfreich sein können. Wenn ein Fall während der  Untersuchungsperiode nicht zufriedenstellend gelöst wird, muss der  Bürgerbeauftragte versuchen, eine freundliche Lösung zu finden, die den  Missstand richtigstellt und den Kläger befriedigt. Wenn der Schlichtungsversuch  scheitert, kann der Bürgerbeauftragte Empfehlungen für die Lösung des Falles  machen. Wenn die Einrichtung seine Empfehlungen nicht annimmt, kann der  Bürgerbeauftragte einen Eigenbericht an den Europäischen Parlament über die  Angelegenheit erstatten. 
 Arten der zulässigen Beschwerden 
            Viele der beim Bürgerbeauftragten eingereichten Beschwerden  beziehen sich auf administrative Verzögerungen, Mangel an Transparenz oder die  Verweigerung des Zugangs zu Informationen. Einige beziehen sich auf das  Arbeitsverhältnis zwischen den Einrichtungen und deren Mitarbeitern, auf  Personaleinstellung und Personalauswahlverfahren. Andere beziehen sich auf  Vertragsverhältnisse zwischen den Einrichtungen und Privatfirmen, wie zum  Beispiel im Falle der plötzlichen Kündigung eines Vertrags.  
 Öffentliche Mitteilungen 
            Eine Broschüre mit dem Titel "Der Europäische  Bürgerbeauftragte - Könnte er Ihnen helfen?" mit einer Beschwerdeformular  ist im Büro des Bürgerbeauftragten zu erhalten. Der Bürgerbeauftragte legt jedes  Jahr seinen Jahresbericht dem Europäischen Parlament vor. Der Jahresbericht wird  in alle Amtssprachen der Union übersetzt. Der Bürgerbeauftragte hat auch eine  Website im Internet, die ausführliche und aktualisierte Informationen über seine  Tätigkeiten enthält. Schließlich besucht der Bürgerbeauftragte alle  Mitgliedstaaten, was ihm ermöglicht, seine Arbeit den Bürgern direkt darzulegen.  
 Beispiele von Fällen, die infolge der Intervention des  Bürgerbeauftragten gelöst wurden Vertragsprobleme 
 Britischer Subunternehmer wurde gezahlt nachdem der Bürgerbeauftragte  eine flexible Vorgehensweise vorgeschlagen hatte
 
 Der britische Subunternehmer beschwerte sich beim  Bürgerbeauftragten dass er wegen einer Vertragsklausel mit der Gemeinschaft  unfairerweise bestraft wurde. Die Klausel stellte fest, dass der  Hauptunternehmer nicht bezahlt wird bis er die Kostenaufstellung aller seiner  Subunternehmer vorgelegt hat. Da nicht alle Subunternehmer ihre  Kostenaufstellung rechtzeitig vorgelegt hatten, hat die Gemeinschaft die Zahlung  zurückgehalten. Nach einem Vorschlag des Bürgerbeauftragten bat das Rat den  Hauptunternehmer, die schon erhaltenen Kostenaufstellungen vorzulegen, so dass  den Subunternehmern eine Zahlung geleistet werden konnte, die den Termin  eingehalten hatten. Mangel an Transparenz 
 Das Rat gibt Dokumente an Statewatch  nach Intervention des Bürgerbeauftragten frei
 
 Statewatch, eine in Großbritannien ansässige Gruppe, die  bürgerliche Rechte in der EU kontrolliert, beschwerte sich beim  Bürgerbeauftragten, nachdem das Rat verweigert hatte, ihm Zugang zu den  Tagesordnungen von der "Senior Level Group" und der "EU-US Task Force". Das Rat  behauptete, dass die Dokumente nicht "im Besitz vom Rat" sei, sondern von seinem  Generalsekretariat, einer Einrichtung "anders" als das Rat. Der  Bürgerbeauftragte lehnte diese Argumentation ab, und betonte die Wichtigkeit der  Sicherung des bestmöglichsten Zugangs europäischer Bürger zu den Informationen  und die Notwendigkeit der Achtung der Vorschriften über das Recht auf den Zugang  zu Dokumenten. Das Rat überlegte seine erste Entscheidung neu und ermöglichte  den Zugang zu den Dokumenten. Aufgeschobene  Zahlung 
 Deutsche Firma erhält Zahlung  und Zinsen von 1995 infolge von Beschwerdeschrift an den Bürgerbeauftragten
 
 Ein deutsches Beratungsunternehmen hat Beschwerde eingelegt,  dass die Kommission die letzte Rate seines Honorars nach einer sechsjährigen  Verzögerung immer noch nicht bezahlt hatte. Die Firma hat den nötigen Programm-  und Finanzbericht 1994 eingereicht. Der Bürgerbeauftragten hat festgestellt,  dass die Akten im Zusammenhang mit dem Programm vom Büro zur technischen  Unterstützung der Kommission (TAO) verwahrt wurden. Dieses Büro wurde später  geschlossen und die relevanten Akten von der belgischen Justizgewalt gesiegelt,  was bedeutet hat, dass die Kommission keinen Zugang dazu hatte. Der  Bürgerbeauftragte fand, dass obwohl ein Teil der Verzögerung dadurch begründet  sein dürfte, dass TAO sich mit dem Fall nicht beschäftigt hatte, kann die  Kommission nicht freigesprochen werden. Während der Untersuchung erhielt die  Kommission eine Kopie der Akten und bezahlte die letzte Rate und Zinsen von  1995. Verletzung der Verteidigungsrechte 
 Kommission rührt sich nach Untersuchung  des Bürgerbeauftragten, um Bürgerrechte in Verletzungsfällen zu verteidigen
 
 Ein griechischer Bürger brachte einen Fall vor die Kommission  und behauptete, dass die griechschen Behörden das Vergaberecht der Gemeinschaft  verletzt hatte, indem sie das Projekt des Untergrundbahnbaus in Thessaloniki  vergeben hatte. Der Kläger hat die art und Weise in Frage gestellt, wie die  Kommission den Fall untersucht und abgeschlossen hatte. Der Bürgerbeauftragte  fand, dass die Kommission den Kläger falsch über die Ursachen für den Abschluss  der Untersuchung informiert hat, und schloss den Fall ab, ohne dem Kläger eine  wirkliche Chance gegeben zu haben, weitere Beweise erbringen zu können. Er  kritisierte die Kommission wegen der Behandlung der Beschwerde und schlug vor,  ein Gesetzbuch zu entwerfen um zu regeln, wie die Kommission die Bürger in der  administrativen Phase der Rechtsverletzungsverfahren behandelt. Die Kommission  legte am 20. März 2002 dem Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Parlament  eine Mitteilung über das Problem vor. 
 Wie kann man den Bürgerbeauftragten erreichen?  Ein effektiver Wettbewerb ist entscheidend für die freie  Marktwirtschaft. Er reduziert die Preise, erhöht die Qualität und erweitert das  Angebot für Verbraucher. Der Wettbewerb lässt technologische Innovation blühen.  Dazu ist ein ehrliches Spiel seitens der Unternehmer und der Regierungen äußerst  notwendig. Die Europäische Kommission hat weitgehende Mächte um sicherzustellen,  dass sie sich an die Regeln der Europäischen Union über fairen Handel von Waren  und Dienstleistungen halten. 
 |  |