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Der Europäsche Bürgerbeauftragte
auf einen Blick

Haben Sie Probleme mit der EU-Verwaltung?
Wenden Sie sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten


Wer ist er?

Die Institution des Europäischen Bürgerbeauftragten wurde 1992 vom Maastricht-Abkommen ins Leben gerufen. Das Europäische Parlament wählte den ersten Bürgerbeauftragten im Jahre 1995. Seit 1. April 2003 bekleidet Professor P. Nikiforos Diamandouros, ehemaliger griechischer nationaler Bürgerbeauftragter die Position.


Was macht er?

Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht und meldet Missstände in den Institutionen und Organen der Europäischen Gemeinschaft, wie zum Beispiel der Europäischen Kommission, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments. Nur der Gerichtshof und das Gericht erster Instanz in deren Rechtsprechungstätigkeit fallen nicht in sein Mandat. Im allgemeinen führt der Bürgerbeauftragte Untersuchungen auf Grund von Beschwerden durch, jedoch kann er auch Untersuchungen aus eigener Initiative einleiten.

Wer kann sich beschweren, und wie?

Jeder Unionsbürger bzw. jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz bzw. satzungsgemäßem Sitz in einem EU-Mitgliedstaat kann sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten per Post, Fax oder E-Mail beschweren. Ein Beschwerdeformular ist im Büro des Bürgerbeauftragten erhältlich und kann ebenso von der Webseite des Bürgerbeauftragten heruntergeladen werden.

Welchen Kompetenzbereich hat er?

Der Bürgerbeauftragte hat eine breite Untesuchungskompetenz. Die Institutionen und Organisationen der Gemeinschaft müssen ihm die von ihm verlangten Informationen liefern und ihm Zugang zu den betreffenden Akten sichern. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, ihm alle Informationen vorzulegen, die ihm bei der Klärung der Missstände in den Institutionen und Organen der Gemeinschaft hilfreich sein können. Wenn ein Fall während der Untersuchungsperiode nicht zufriedenstellend gelöst wird, muss der Bürgerbeauftragte versuchen, eine freundliche Lösung zu finden, die den Missstand richtigstellt und den Kläger befriedigt. Wenn der Schlichtungsversuch scheitert, kann der Bürgerbeauftragte Empfehlungen für die Lösung des Falles machen. Wenn die Einrichtung seine Empfehlungen nicht annimmt, kann der Bürgerbeauftragte einen Eigenbericht an den Europäischen Parlament über die Angelegenheit erstatten.

Arten der zulässigen Beschwerden

Viele der beim Bürgerbeauftragten eingereichten Beschwerden beziehen sich auf administrative Verzögerungen, Mangel an Transparenz oder die Verweigerung des Zugangs zu Informationen. Einige beziehen sich auf das Arbeitsverhältnis zwischen den Einrichtungen und deren Mitarbeitern, auf Personaleinstellung und Personalauswahlverfahren. Andere beziehen sich auf Vertragsverhältnisse zwischen den Einrichtungen und Privatfirmen, wie zum Beispiel im Falle der plötzlichen Kündigung eines Vertrags.

Öffentliche Mitteilungen

Eine Broschüre mit dem Titel "Der Europäische Bürgerbeauftragte - Könnte er Ihnen helfen?" mit einer Beschwerdeformular ist im Büro des Bürgerbeauftragten zu erhalten. Der Bürgerbeauftragte legt jedes Jahr seinen Jahresbericht dem Europäischen Parlament vor. Der Jahresbericht wird in alle Amtssprachen der Union übersetzt. Der Bürgerbeauftragte hat auch eine Website im Internet, die ausführliche und aktualisierte Informationen über seine Tätigkeiten enthält. Schließlich besucht der Bürgerbeauftragte alle Mitgliedstaaten, was ihm ermöglicht, seine Arbeit den Bürgern direkt darzulegen.

Beispiele von Fällen, die infolge der Intervention des Bürgerbeauftragten gelöst wurden

Vertragsprobleme

Britischer Subunternehmer wurde gezahlt nachdem der Bürgerbeauftragte eine flexible Vorgehensweise vorgeschlagen hatte

Der britische Subunternehmer beschwerte sich beim Bürgerbeauftragten dass er wegen einer Vertragsklausel mit der Gemeinschaft unfairerweise bestraft wurde. Die Klausel stellte fest, dass der Hauptunternehmer nicht bezahlt wird bis er die Kostenaufstellung aller seiner Subunternehmer vorgelegt hat. Da nicht alle Subunternehmer ihre Kostenaufstellung rechtzeitig vorgelegt hatten, hat die Gemeinschaft die Zahlung zurückgehalten. Nach einem Vorschlag des Bürgerbeauftragten bat das Rat den Hauptunternehmer, die schon erhaltenen Kostenaufstellungen vorzulegen, so dass den Subunternehmern eine Zahlung geleistet werden konnte, die den Termin eingehalten hatten.

Mangel an Transparenz

Das Rat gibt Dokumente an Statewatch nach Intervention des Bürgerbeauftragten frei

Statewatch, eine in Großbritannien ansässige Gruppe, die bürgerliche Rechte in der EU kontrolliert, beschwerte sich beim Bürgerbeauftragten, nachdem das Rat verweigert hatte, ihm Zugang zu den Tagesordnungen von der "Senior Level Group" und der "EU-US Task Force". Das Rat behauptete, dass die Dokumente nicht "im Besitz vom Rat" sei, sondern von seinem Generalsekretariat, einer Einrichtung "anders" als das Rat. Der Bürgerbeauftragte lehnte diese Argumentation ab, und betonte die Wichtigkeit der Sicherung des bestmöglichsten Zugangs europäischer Bürger zu den Informationen und die Notwendigkeit der Achtung der Vorschriften über das Recht auf den Zugang zu Dokumenten. Das Rat überlegte seine erste Entscheidung neu und ermöglichte den Zugang zu den Dokumenten.

Aufgeschobene Zahlung

Deutsche Firma erhält Zahlung und Zinsen von 1995 infolge von Beschwerdeschrift an den Bürgerbeauftragten

Ein deutsches Beratungsunternehmen hat Beschwerde eingelegt, dass die Kommission die letzte Rate seines Honorars nach einer sechsjährigen Verzögerung immer noch nicht bezahlt hatte. Die Firma hat den nötigen Programm- und Finanzbericht 1994 eingereicht. Der Bürgerbeauftragten hat festgestellt, dass die Akten im Zusammenhang mit dem Programm vom Büro zur technischen Unterstützung der Kommission (TAO) verwahrt wurden. Dieses Büro wurde später geschlossen und die relevanten Akten von der belgischen Justizgewalt gesiegelt, was bedeutet hat, dass die Kommission keinen Zugang dazu hatte. Der Bürgerbeauftragte fand, dass obwohl ein Teil der Verzögerung dadurch begründet sein dürfte, dass TAO sich mit dem Fall nicht beschäftigt hatte, kann die Kommission nicht freigesprochen werden. Während der Untersuchung erhielt die Kommission eine Kopie der Akten und bezahlte die letzte Rate und Zinsen von 1995.

Verletzung der Verteidigungsrechte

Kommission rührt sich nach Untersuchung des Bürgerbeauftragten, um Bürgerrechte in Verletzungsfällen zu verteidigen

Ein griechischer Bürger brachte einen Fall vor die Kommission und behauptete, dass die griechschen Behörden das Vergaberecht der Gemeinschaft verletzt hatte, indem sie das Projekt des Untergrundbahnbaus in Thessaloniki vergeben hatte. Der Kläger hat die art und Weise in Frage gestellt, wie die Kommission den Fall untersucht und abgeschlossen hatte. Der Bürgerbeauftragte fand, dass die Kommission den Kläger falsch über die Ursachen für den Abschluss der Untersuchung informiert hat, und schloss den Fall ab, ohne dem Kläger eine wirkliche Chance gegeben zu haben, weitere Beweise erbringen zu können. Er kritisierte die Kommission wegen der Behandlung der Beschwerde und schlug vor, ein Gesetzbuch zu entwerfen um zu regeln, wie die Kommission die Bürger in der administrativen Phase der Rechtsverletzungsverfahren behandelt. Die Kommission legte am 20. März 2002 dem Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Parlament eine Mitteilung über das Problem vor.

Wie kann man den Bürgerbeauftragten erreichen?

Ein effektiver Wettbewerb ist entscheidend für die freie Marktwirtschaft. Er reduziert die Preise, erhöht die Qualität und erweitert das Angebot für Verbraucher. Der Wettbewerb lässt technologische Innovation blühen. Dazu ist ein ehrliches Spiel seitens der Unternehmer und der Regierungen äußerst notwendig. Die Europäische Kommission hat weitgehende Mächte um sicherzustellen, dass sie sich an die Regeln der Europäischen Union über fairen Handel von Waren und Dienstleistungen halten.
 
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